KI-Risikobewertung: Use Cases nach Wirkung und Kontrolle einstufen
Bei einer KI-Risikobewertung zählen vier Dimensionen pro Anwendungsfall. Erstens die Wirkung auf Menschen (folgenreich oder harmlos), zweitens die Art der verarbeiteten Daten (unkritisch, personenbezogen, besonders sensibel), drittens der Autonomiegrad des Systems (Assistenz mit Prüfung oder eigenständige Entscheidung) und viertens Zahl sowie Schutzbedürftigkeit der Betroffenen. Wer nur das Tool freigibt statt jeden Anwendungsfall entlang dieser vier Dimensionen zu bewerten, übersieht die eigentlichen Risiken.
Das Wichtigste in Kürze: KI-Risikobewertung für KMU: vier Dimensionen statt pauschaler Toolfreigabe, eigene Risikomatrix und wann juristische Prüfung nötig wird.
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu AI Act, DSGVO oder Haftung gehören Datenschutzbeauftragte oder Fachanwält:innen an den Tisch. Er ist Teil unseres Clusters KI-Governance, Datenschutz und Sicherheit.
Das Problem: Toolfreigabe ist keine Risikobewertung
„Ist ChatGPT freigegeben?“ ist die falsche Frage. Die richtige lautet: „Für welchen Anwendungsfall, mit welchen Daten, mit wie viel Autonomie?“ Die meisten KMU, die eine KI-Richtlinie aufsetzen, entscheiden pro Tool: freigegeben oder nicht.
Das Problem dabei, ein und dasselbe Tool kann in einem Fall unkritisch sein und im nächsten hochriskant. Der Kontext entscheidet. Ein Chatbot, der Meeting-Notizen zusammenfasst, ist etwas grundlegend anderes als derselbe Chatbot, der eine Vorauswahl unter Bewerbungen trifft. Und das, obwohl technisch dasselbe System dahintersteht.
Diese Unschärfe ist genau das Problem, das dieser Artikel löst. Toolfreigaben ohne Blick auf die 4 Dimensionen Zweck, Daten, Betroffene und Autonomiegrad sind zu grob. Sie erkennen weder echte Risiken noch erlauben sie echte Freiräume. Der Artikel richtet sich an Geschäftsführung, Operations, IT und Fachbereich in KMU. Also an alle, die entscheiden müssen, welcher KI-Einsatz in ihrem Haus vertretbar ist und welcher nicht.
Er zeigt eine praxistaugliche Methode, um Anwendungsfälle statt Tools zu bewerten. Er benennt die Kontrollen, die das Risiko tatsächlich senken, und markiert die Grenze, ab der eine juristische Prüfung nötig wird.
Begriffe: Risikobewertung, Risikoklasse und Anwendungsfall
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KI-Risikobewertung ist hier die strukturierte Einschätzung, wie riskant ein konkreter KI-Anwendungsfall in deinem Unternehmen ist. Es geht nicht darum, wie riskant ein Tool „an sich“ ist. Ein Anwendungsfall ist die Kombination aus Zweck, verarbeiteten Daten und eingesetztem System. Dazu kommen die Personen, die von der Ausgabe betroffen sind.
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Risikoklasse im AI Act ist ein enger, rechtlich definierter Begriff. Die EU-Kommission unterscheidet 4 Stufen: unzulässige Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit besonderen Transparenzpflichten (etwa Chatbots oder synthetische Inhalte) und Systeme mit minimalem Risiko. Diese Klassifikation ist bindend, deckt aber nur einen Teil dessen ab, was ein Unternehmen intern bewerten muss. Sie sagt nichts über Geschäftsgeheimnisse oder interne Datenschutzrisiken unterhalb der Hochrisiko-Schwelle aus.
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Betrieblicher Risikorahmen ist die Ebene, auf der dieser Artikel ansetzt: eine praxistaugliche Einstufung, die AI-Act-Risikoklassen, Datenschutzrisiken und operative Risiken (Fehlentscheidungen, Reputationsschäden) zusammenführt. Nötig ist das, weil die meisten Alltagsfälle in KMU unterhalb der rechtlichen Hochrisiko-Schwelle liegen, aber trotzdem sehr unterschiedlich riskant sind.
Welche Risikodimensionen zählen?
Bei einer KI-Risikobewertung zählen vier Dimensionen pro Anwendungsfall. Das sind die Wirkung auf Menschen, die Art der verarbeiteten Daten, der Autonomiegrad des Systems sowie Zahl und Schutzbedürftigkeit der Betroffenen. Wer nur das Tool freigibt statt jeden Anwendungsfall entlang dieser vier Dimensionen zu bewerten, übersieht die eigentlichen Risiken. Denn dieselbe KI-Anwendung kann je nach Kontext harmlos oder hochriskant sein.
Diese vier Dimensionen sind mein eigenes Arbeitsmodell aus Beratungsprojekten, keine amtliche Klassifikation. Sie lassen sich aber direkt aus den offiziellen Quellen ableiten. Die EU-Kommission stuft Systeme unter anderem danach ein, wie stark sie Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte beeinträchtigen können. Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt in ihrer Orientierungshilfe die Art der verarbeiteten Daten und die Möglichkeit menschlicher Intervention in den Mittelpunkt. Die folgende Matrix verbindet beides zu einem Werkzeug, das du direkt auf eure Anwendungsfälle anwenden kannst.
Risikomatrix: Anwendungsfälle nach Wirkung, Daten, Autonomie und Betroffenheit einstufen
| Dimension | Niedriges Risiko | Mittleres Risiko | Hohes Risiko. |
|---|---|---|---|
| Wirkung | Interne Arbeitserleichterung ohne Außenwirkung (Notizen, Recherche, Formulierungshilfe) | Ergebnis fließt in Kommunikation nach außen oder in Geschäftsentscheidungen mittlerer Tragweite | Ergebnis wirkt unmittelbar auf Menschen: Einstellung, Kreditvergabe, Vertragsbedingungen, Zugang zu Leistungen. |
| Daten | Keine personenbezogenen, keine vertraulichen Daten | Personenbezogene Daten allgemeiner Art (Name, Kontakt, Geschäftskontext) | Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO (Gesundheit, Herkunft, Gewerkschaft u. Ä.) oder Geschäftsgeheimnisse. |
| Autonomie | Reine Assistenz, Ausgabe wird immer inhaltlich geprüft | Ausgabe wird stichprobenartig geprüft, teilautomatisierter Prozess | Ausgabe wirkt ohne Prüfung durch eine Person, das System entscheidet faktisch. |
| Betroffenheit | Niemand außerhalb des bearbeitenden Teams betroffen | Einzelne externe Personen oder ein klar abgegrenzter Kreis betroffen | Große oder besonders schutzbedürftige Gruppen betroffen (Bewerbende, Kund:innen, Beschäftigte). |
Praktisch bewertest du jeden Anwendungsfall auf allen vier Zeilen einzeln und nimmst die höchste erreichte Stufe als Gesamteinstufung. Ein Fall mit niedrigem Datenrisiko, aber hoher Autonomie und hoher Wirkung, ist insgesamt ein Hochrisikofall. Das ist gewollt. Diese „schwächstes Glied“-Logik verhindert, dass eine einzelne unkritische Dimension über die anderen hinwegtäuscht.
Wie unterscheidet man Assistenz und Entscheidung?
Die Trennlinie ist einfach zu formulieren und in der Praxis trotzdem oft unscharf. Bei Assistenz bleibt ein Mensch die letzte Instanz, bevor die Ausgabe wirkt. Bei einer Entscheidung wirkt die KI-Ausgabe direkt, ohne dass jemand sie vorher inhaltlich prüft und gegebenenfalls korrigiert.
Die DSK nennt die „Intervenierbarkeit“ als eigenes Gewährleistungsziel. Verantwortliche müssen jederzeit in der Lage sein, in eine Verarbeitung einzugreifen. Das gilt insbesondere, wenn Anwender:innen oder menschliche Kontrolleur:innen Ausgaben eines KI-Systems in Frage stellen können sollen. Das ist im Kern die Assistenz-Anforderung: Es muss real möglich sein, eine Ausgabe zu hinterfragen, bevor sie wirkt, nicht nur theoretisch vorgesehen sein.
Rechtlich wird diese Grenze durch Art. 22 DSGVO markiert, den die DSK explizit als Prüfpunkt nennt. Betroffene haben grundsätzlich das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung unterworfen zu werden. In der Praxis heißt das: Sobald eine KI-Ausgabe ohne wirksame menschliche Prüfung in eine Entscheidung über eine Person mündet, verlässt der Anwendungsfall die Assistenz-Kategorie. Beispiele sind eine automatische Vorauswahl von Bewerbungen oder eine automatisierte Bonitätsbewertung. Der Fall erreicht dann die höchste Risikostufe der Matrix oben, unabhängig davon, wie „harmlos“ das eingesetzte Tool sonst wirkt. So streng muss es sein.
Wichtig für die Praxis: Eine formal vorgesehene Prüfung, die faktisch nie stattfindet, ist keine Assistenz. Etwa weil niemand Zeit hat oder die Vorschläge blind übernommen werden. Sie ist eine Entscheidung mit einem zusätzlichen, wirkungslosen Schritt davor. Papier allein hilft nicht.
Welche Daten erhöhen Risiko?
Am stärksten erhöhen besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO das Risiko, etwa Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, politische Meinungen, Gewerkschaftsdaten oder biometrische Daten. Die DSK verlangt, dass die Nutzung solcher Daten für ein KI-System besonders geprüft und begründet wird. Sie empfiehlt, generalisierte statt präzise Attribute zu bevorzugen, etwa nur das Geburtsjahr statt des vollständigen Datums.
Direkt danach folgen allgemeine personenbezogene Daten (Namen, Kontaktdaten, Beschäftigungshistorie) und Geschäftsgeheimnisse. Beides fällt zwar nicht unter die verschärften Regeln des Art. 9 DSGVO. Der Abfluss solcher Daten an einen KI-Anbieter ist aber ebenfalls schwer rückgängig zu machen.
Zwei Effekte machen die Einschätzung schwieriger, als sie klingt:
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Proxy-Merkmale. Die DSK warnt ausdrücklich davor, dass scheinbar unkritische Daten sensible Attribute indirekt verraten können, die Postleitzahl etwa als Stellvertreter für Herkunft. Ein Datensatz kann also formal keine „besonderen Kategorien“ enthalten und trotzdem ein entsprechendes Risiko tragen.
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Verkettung im Training. Aus Bild-, Sprach- oder Textdaten lassen sich beim Training häufig mehr Informationen ableiten, als für den eigentlichen Zweck gebraucht werden. Beispiele sind Stimmung oder gesundheitliche Hinweise aus Gesichtsbildern. Für den Betrieb fertiger KI-Systeme heißt das: Prüfe nicht nur, welche Daten du eingibst. Prüfe auch, welche Rückschlüsse aus diesen Daten plausibel möglich sind.
Für die Matrix oben bedeutet das: Bei der Zeile „Daten“ zählt nicht nur die formale Kategorie. Auch das realistische Ableitungspotenzial zählt. Im Zweifel stufst du eine Dimension eine Stufe höher ein, statt das Risiko kleinzurechnen.
Welche Kontrollen senken es?
Wirksam sind vor allem 5 Kontrollen: menschliche Prüfung vor jeder wirkenden Ausgabe, ein Berechtigungskonzept mit eingeschränktem Systemzugriff, Protokollierung, Validierung von KI-Ausgaben vor Weitergabe an Backend-Systeme und klare Zuständigkeiten. BSI und DSK nennen diese Maßnahmen unabhängig voneinander als Kern jeder KI-Absicherung. Das macht sie zu einem soliden gemeinsamen Nenner für KMU ohne eigenes Sicherheitsteam.
Konkret aus dem BSI Management-Blitzlicht zu generativer KI, gestaffelt nach Integrationstiefe:
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Bei manueller Nutzung von KI-Schnittstellen: Demand Management einführen (Ist-Stand und Übersicht der genutzten KI-Systeme) und geltende rechtliche Bedingungen ermitteln. Anbieterkriterien mit Blick auf Transparenz und Serverstandort festlegen. Betriebliche statt privater Accounts mit datensparsamer Konfiguration nutzen und KI-Leitlinien mit klaren Zwecken pro Tool aufstellen.
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Bei API-Integration in eigene Anwendungen: Rollen und Verantwortlichkeiten eindeutig zuweisen und KI-Prozesse ins bestehende IT-Sicherheitsmanagement integrieren. Systeme und Datenbanken auflisten, auf die das KI-System Zugriff hat, und diesen Zugriff einschränken. KI-Ausgaben validieren, bevor sie an Backend-Systeme weitergegeben werden; Verwendungszweck und freigegebene Daten je Anwendung festlegen.
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Beim Aufbau eigener KI-Systeme: zusätzlich ein Berechtigungskonzept für das System erstellen und Datenschutzbeauftragte von Beginn an einbeziehen. Ein AI-Expert- und AI-Security-Team aufbauen und AI-Security-Tests etablieren. Die Supply Chain der KI-Komponenten verfolgen und Model Cards für eingekaufte oder Open-Source-Modelle anfordern.
Aus der Orientierungshilfe der DSK kommt ergänzend die datenschutzrechtliche Seite dazu.
- Datenminimierung: nur notwendige Daten, generalisierte Attribute.
- Vertraulichkeit: Zugriffsbeschränkung, Verschlüsselung, Techniken wie Differential Privacy gegen ungewolltes Preisgeben von Trainingsdaten.
- Integrität: Prüfung der Datenqualität, Schutz vor Data Poisoning.
- Transparenz: Dokumentation von Zweck, Rechtsgrundlage und eingesetzten Methoden.
Eine einfache Faustregel aus der Praxis. Je höher ein Anwendungsfall in der Matrix oben eingestuft ist, desto mehr dieser Kontrollen solltest du tatsächlich umsetzen. Nicht nur dokumentieren. Für Fälle mit niedrigem Risiko reicht häufig ein freigegebenes Tool mit sauberer Konfiguration. Für Fälle mit hoher Wirkung und hoher Autonomie brauchst du die vollständige Liste, inklusive Validierung jeder einzelnen Ausgabe.
Wann braucht man juristische Prüfung?
Spätestens bei einem von 4 Auslösern reicht eine interne Einschätzung nicht mehr aus. Dazu zählt, wenn ein Anwendungsfall in die Nähe eines Hochrisiko-Szenarios nach AI Act rückt oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet. Ebenso, wenn er automatisiert über Personen entscheidet oder die Schwelle einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erreicht.
Konkrete Auslöser aus den offiziellen Quellen:
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Hochrisiko-Nähe nach AI Act. Die EU-Kommission ordnet Systeme in kritischer Infrastruktur, Bildungsbewertung, Beschäftigung oder Strafverfolgung der Hochrisiko-Kategorie zu, verbunden mit strengen Pflichten zu Risikobewertung, Datenqualität, Protokollierung, Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten; Verbote und die KI-Kompetenzpflicht gelten seit dem 2. Februar 2025, weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2026 und darüber hinaus. Wenn ein Anwendungsfall auch nur möglicherweise in eine dieser Kategorien fällt, ist eine rechtliche Einordnung Pflicht, keine Kür.
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Automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. Sobald Art. 22 DSGVO greifen könnte, ist juristische Prüfung angezeigt, unabhängig von der Unternehmensgröße. Das betrifft ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung auf eine Person.
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Hohes Risiko für Rechte und Freiheiten Betroffener. Die DSK verweist auf Art. 35 DSGVO: Hat eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht. Bei KI-Systemen mit größerem Datenumfang ist das nach Einschätzung der DSK häufig der Fall.
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Unklare Vertragslage mit dem Anbieter. Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag, unklare Trainingsnutzung eurer Eingaben oder Serverstandorte außerhalb der EU sind für sich genommen noch kein Grund für eine vollständige Rechtsprüfung. Sie sollten aber mit in die Entscheidung einfließen, ob ihr eine hinzuzieht.
Die praktische Konsequenz: Trifft mindestens einer dieser vier Punkte zu, gehört der Anwendungsfall nicht mehr allein in die Hände von IT oder Fachbereich. Wer an dieser Stelle spart, verschiebt das Risiko nur zeitlich, meist in einen Moment, in dem es teurer wird, es zu beheben.
Umsetzung: eine Risikobewertung in vier Schritten aufsetzen
Als Bandbreite für ein KMU mit 20 bis 200 Beschäftigten, unter der Annahme, dass eine Person das Thema verantwortlich treibt:
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Anwendungsfälle statt Tools erfassen. Sammle nicht „welche Tools sind im Einsatz“, sondern „wofür wird welches Tool mit welchen Daten genutzt“. Ein Tool kann in mehreren Zeilen deiner Liste auftauchen, wenn es für unterschiedliche Zwecke verwendet wird.
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Jeden Anwendungsfall durch die Matrix laufen lassen. Wirkung, Daten, Autonomie, Betroffenheit einzeln bewerten, höchste Stufe als Gesamtrisiko übernehmen. Bei Unsicherheit lieber eine Stufe höher ansetzen als niedriger.
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Kontrollen nach Risikostufe zuordnen. Niedrige Fälle: freigegebenes Tool mit sauberer Konfiguration reicht meist. Mittlere Fälle: zusätzlich Berechtigungskonzept und stichprobenartige Prüfung. Hohe Fälle: vollständige Kontrollliste aus dem Abschnitt oben, plus Punkt 4.
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Prüfliste für juristische Eskalation anlegen. Die vier Auslöser aus dem Abschnitt oben als feste Checkfragen in den Freigabeprozess einbauen. So hängt die Eskalation nicht vom Zufall ab, wer den Fall zuerst sieht.
Dieser Ablauf lässt sich in ein bis zwei Wochen für die ersten zehn bis zwanzig Anwendungsfälle durchziehen, wenn die Fachbereiche mitwirken. Die Erfahrung aus Beratungsprojekten zeigt aber, dass die eigentliche Arbeit danach beginnt. Die Matrix muss bei jedem neuen Anwendungsfall neu angewendet werden, nicht nur einmalig beim Rollout. Wenn ihr dabei Unterstützung wollt: Die strukturierte Erfassung eurer KI-Nutzung und Leitplanken ist genau der Kern unserer KI-Beratung. Ein unverbindliches Erstgespräch reicht, um einzuschätzen, wie viele Anwendungsfälle bei euch tatsächlich in die höheren Risikostufen fallen.
Risiken und Grenzen dieses Ansatzes
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Die Matrix ersetzt keine Rechtsprüfung. Sie ist ein Priorisierungswerkzeug, um zu erkennen, wo genauer hingeschaut werden muss. Eine rechtssichere Klassifikation im Sinne des AI Act oder der DSGVO ist sie nicht. Bei Grenzfällen entscheidet am Ende eine juristische Einschätzung, nicht die Matrix.
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Selbsteinschätzung hat blinde Flecken. Wer die eigenen Anwendungsfälle bewertet, neigt dazu, Wirkung oder Autonomiegrad zu unterschätzen. Das gilt gerade, wenn ein Tool schon länger im Einsatz ist. Eine zweite Person oder ein externer Blick auf die Einstufung senkt dieses Risiko.
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Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Der AI Act tritt gestaffelt in Kraft, weitere Pflichten und Auslegungen folgen bis mindestens 2028. Eine Einstufung von heute kann in einem Jahr überholt sein. Stand Juli 2026 ist ausdrücklich als solcher zu lesen, nicht als Dauerzustand.
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Konformität ist kein Ergebnis eines Formulars. Eine sauber ausgefüllte Matrix und dokumentierte Kontrollen senken das Risiko erheblich. Sie garantieren aber weder DSGVO- noch AI-Act-Konformität im Einzelfall.
Checkliste: KI-Risikobewertung pro Anwendungsfall
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Anwendungsfall statt Tool beschrieben: Zweck, eingesetztes System, verarbeitete Daten.
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Wirkung eingestuft: intern/harmlos, extern/mittlere Tragweite, unmittelbar wirkend auf Personen.
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Datenkategorie eingestuft: unkritisch, personenbezogen allgemein, besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO.
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Proxy-Merkmale und Ableitungspotenzial geprüft, nicht nur die formale Datenkategorie.
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Autonomiegrad eingestuft: reine Assistenz mit realer Prüfung, teilautomatisiert, wirkt ohne Prüfung.
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Betroffenenkreis eingestuft: niemand extern, einzelne Externe, große oder schutzbedürftige Gruppen.
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Höchste Einzelstufe als Gesamtrisiko übernommen, im Zweifel aufgerundet.
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Kontrollen entsprechend der Risikostufe zugeordnet und tatsächlich umgesetzt, nicht nur dokumentiert.
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Vier Eskalationsauslöser geprüft: Hochrisiko-Nähe AI Act, Art. 22 DSGVO, Art. 35 DSGVO, unklare Anbieter-Vertragslage.
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Bei mindestens einem zutreffenden Auslöser: Datenschutzbeauftragte oder Fachanwält:innen eingebunden.
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Einstufung dokumentiert und mit Datum versehen, damit sie bei Änderungen überprüfbar ist.
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Review-Rhythmus festgelegt, mindestens bei jedem neuen Anwendungsfall oder jeder wesentlichen Änderung eines bestehenden.
Eine Toolfreigabe beantwortet die falsche Frage. Wer stattdessen jeden Anwendungsfall entlang von Wirkung, Daten, Autonomie und Betroffenheit einstuft, bekommt eine Einschätzung, die tatsächlich zur nächsten Entscheidung taugt. Und weiß, wann diese Entscheidung nicht mehr allein im Unternehmen fallen darf.
Häufige Fragen
5 Fragen, kurz beantwortet.
Welche Risikodimensionen zählen bei einer KI-Risikobewertung?
Vier: die Wirkung einer Entscheidung auf Menschen, die Art der verarbeiteten Daten, der Autonomiegrad des Systems und Zahl sowie Schutzbedürftigkeit der Betroffenen. Erst die Kombination aller vier Dimensionen pro Anwendungsfall ergibt ein belastbares Risikobild, eine reine Toolfreigabe ohne diese Differenzierung ist zu grob.
Wie unterscheidet man Assistenz und Entscheidung?
Bei Assistenz bleibt ein Mensch die letzte Instanz: Das System liefert einen Entwurf, eine Einschätzung oder eine Zusammenfassung, die vor Wirkung geprüft wird. Bei einer Entscheidung wirkt die KI-Ausgabe direkt, etwa wenn eine Bewerbung automatisch aussortiert wird. Sobald ein Mensch die Ausgabe nicht mehr inhaltlich prüft, bevor sie wirkt, liegt eine Entscheidung vor, keine Assistenz mehr.
Welche Daten erhöhen das Risiko?
Am stärksten erhöhen besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO das Risiko, etwa Gesundheits-, Herkunfts- oder Gewerkschaftsdaten, gefolgt von allgemeinen personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen. Auch scheinbar harmlose Angaben können in Kombination Personenbezug herstellen; die Datenschutzkonferenz warnt zudem vor Proxy-Merkmalen wie der Postleitzahl als Stellvertreter für sensible Attribute.
Welche Kontrollen senken das Risiko?
Wirksam sind vor allem: menschliche Prüfung vor jeder wirkenden Ausgabe, ein Berechtigungskonzept mit eingeschränktem Systemzugriff, Protokollierung, Validierung von KI-Ausgaben vor Weitergabe an Backend-Systeme und klare Zuständigkeiten. BSI und Datenschutzkonferenz nennen diese Maßnahmen unabhängig voneinander als Kern jeder KI-Absicherung.
Wann braucht man juristische Prüfung?
Spätestens bei einem von 4 Auslösern: wenn ein Anwendungsfall in die Nähe eines Hochrisiko-Szenarios nach AI Act rückt, wenn er besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, wenn er automatisiert über Personen entscheidet oder wenn er die Schwelle einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erreicht. Eigenprüfung reicht dann nicht mehr, hol Datenschutzbeauftragte oder Fachanwält:innen dazu.
Quellen
- Europäische Kommission (2025): Regulatory framework for AI, Risikoklassen des AI Act (unzulässig, hochriskant, Transparenzpflichten, minimal) und Zeitplan der Anwendung
- Europäische Kommission (2025): AI literacy, Questions & Answers, KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI Act, gilt seit 2. Februar 2025
- Datenschutzkonferenz (2025): Orientierungshilfe zu technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen, Version 1.0, Gewährleistungsziele, Art. 9 und Art. 22 DSGVO, Datenschutz-Folgenabschätzung
- BSI (2024): Management Blitzlicht #4 „Sichere generative KI in Organisationen und Unternehmen“, Rollen, Zugriffsbeschränkung, Validierung von KI-Ausgaben, Berechtigungskonzept
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